Auslandsreisekranken-Versicherung für ausländische Gäste

Auslandsreisekranken-Versicherung für ausländische Gäste

Auslandsreisekranken-Versicherung für ausländische Gäste und Besucher mit Gültigkeit der VISA-Bestimmungen gemäß Schengen-Abkommen günstig – Finden Sie den Testsieger im Versicherungsvergleich

Dieser Versicherungsschutz ist für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder Ländern der EU (einschl. Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Island) aufhalten. In den Konsulaten wird diese auch meist für die Visumausstellung benötigt.

Die Auslandsreisekrankenversicherung kann bis 365 Tage abgeschlossen werden.

Der Versicherungsschutz entspricht den Anforderungen der EU-Verordnung 2004/14/EG innerhalb der Schengen-Staaten !!

Die Auslandsreisekranken-Versicherung für ausländische Gäste von TravelSecure® bietet folgenden Schutz:

  • gültig in Ländern der EU, einschl. Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island
  • abschließbar bis 365 Tage
  • 100% Kostenerstattung
  • kein Selbstbehalt
  • freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
  • Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
  • ärztlich verordneter und medizinisch notwendiger Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes
  • verschiedene Assistance-Leistungen wie z.B. weltweite 24h-Service-Nummer, Vermittlung ärztlicher Betreuung, Auskünfte über Impfvorschriften/ -empfehlungen, Übermittlungen von Nachrichten an die Familie etc.
  • Organisation der medizinischen Hilfeleistungen u.v.m.

Bitte beachten Sie:

  • keine Gesundheitsprüfung
  • Vorerkrankungen sind ausgeschlossen
  • abschließbar für nicht beruflich bedingte Reisen, Ausnahme: Firmen- und Messegäste bis 30 Tage. Versicherbar sind außerdem Mitarbeiter von Firmen, Behörden und Verbänden die nicht körperlich tätig sind
  • Höchstalter ist das 75. Lebensjahr
  • Versicherungsschutz besteht ab Beginn bis zum Ende der Reise