Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

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Laut Gesetz muss jeder Tierhalter für Schäden aufkommen, die sein Tier anderen zufügt, und das in unbegrenzter Höhe. Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden schuldhaft verursacht wurde.

Die Pferde-Haftpflichtversicherung nimmt Ihnen im Fall des Falles die finanziellen Folgen ab. Umfassenden Versicherungsschutz bietet deshalb nur die Pferdeversicherung.
Laut § 833 BGB gilt:

“Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.”

Mit dem Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht-Versicherung trägt der Versicherer Ihr Risiko.
Mit unserem Pferdehaftpflichtversicherung – Versicherungsvergleich finden Sie schnell und anonym Ihren passenden Versicherungsschutz. Die Ergebnisse werden in einer übersichtlichen Tabelle dargestellt. Auch die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen können Sie sich vor Abschluss in Ruhe durchlesen.

Sie können Ihre Pferdehaftpflichtversicherung sofort beantragen oder sich den Versicherungsvergleich einfach als E-Mail zusenden.

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