Reiseabbruch-Versicherung

Reiseabbruch-Versicherung

Reiseabbruch-Versicherung günstig – Finden Sie den Testsieger im Versicherungsvergleich

Sie müssen Ihren Urlaub abbrechen – was nun ?

Zumindest den Ärger über den finanziellen Verlust können Sie sich mit einer so genannten Reiseabbruch-Versicherung ersparen.

Die Reiseabbruch-Versicherung ist die sinnvolle Ergänzung zur Reiserücktrittskosten-Versicherung. Sie bewahrt Sie vor einem finanziellen Verlust, wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund vorzeitig beenden müssen. Konkret heißt das: Brechen Sie Ihren Urlaub zum Beispiel wegen Krankheit oder Unfall ab, erstattet Ihnen die Reiseabbruchversicherung den Wert des Resturlaubs, zum Beispiel die nicht mehr genutzten Übernachtungen im Hotel.

Darüber hinaus sichern Sie sich mit einer Reiseabbruch-Versicherung die Erstattung eventueller Mehrkosten, die durch eine unplanmäßige Rückreise entstehen können, zum Beispiel wenn statt eines Charter- nur eine Linienflug möglich ist.

Die Leistungen der Reiseabbruch-Versicherung von TravelSecure® umfassen:

  • die Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz
  • die zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
  • die Aufwendungen für nicht in Anspuch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • die bei Reiseunterbrechung aus versichertem Grund, nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
  • bei einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung
  • die Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen einer Naturkatastrophe/Elementarereignis
  • die Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)

Urlaubsschutz:

Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten acht Reisetage, erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet.
Ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.

Der gewählte Selbstbehalt bezieht sich auf die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung

Sie können die Reiseabbruch-Versicherung wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließen.

Selbstbehalt: Bei jedem Versicherungsfall trägt der Versicherte einen Selbstbehalt von 25,– Euro je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mind. 25,– Euro je Person.

Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detailierten Bedingungen (ABRV 2009).

Bitte beachten Sie:

  • die Reiseabbruch-Versicherung kann als Option zusammen mit einer
    Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen werden
  • die maximale Versicherungssumme beträgt 10.000,– Euro
  • nicht versichern können wir leider Segeltörns und Yachtcharter
  • Versicherungsschutz besteht ab Beginn bis zum Ende der Reise
  • die maximale Versicherungsdauer beträgt 42 Tage

Abschlussfristen:

Die Reiserücktrittskosten-Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.

Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten-Versicherung am Buchungstag oder Folgetag abgeschlossen wurde!