Reiserücktritt-Versicherung

Reiserücktritt-Versicherung

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Reiseantritt geplatzt? TravelSecure Reiserücktritt-Versicherung

Der Versicherer erstattet Ihnen die vertraglich die vertraglich anfallenden Stornokosten wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können.

Gründe für den Reiserücktritt:

  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
  • Bruch von Prothesen
  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder
  • wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird

Risikopersonen sind:

Versicherte Reiseteilnehmer
Die Angehörigen der versicherten Person, definiert als Ehepartner,Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger
Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis Tod eingetreten ist

Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht (bei Familienprodukten 5 Personen), gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen.

Selbstbehalt:

Sie können die Reiserücktritt-Versicherung wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließen.

Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden so tragen Sie bei jedem Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25,– € je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,– € je Person.

Abschlussfrist:

Die Reiserücktritt-Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.

Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktritt-Versicherung am Buchungstag oder Folgetag abgeschlossen wurde!

Für bereits bekannte Versicherungsfälle oder Nichtbeachtung der Fristen besteht kein Versicherungsschutz!

Bitte beachten Sie folgendes:

Nicht versicherbar sind Segeltörns und Yachtcharter
Einzelreisen über 10.000,– € Gesamtwert

Für Gruppenreisen gilt folgende Definition:

Eine geschlossene Reisegruppe besteht aus mindestens 10 Personen mit einer gemeinsamen Reiseanmeldung/-buchung mit einem gemeinsamen Reisetermin und Reiseziel z.B. Clubs, Vereine, Schulklassen und andere geschlossene Reisegruppen. Ausgenommen sind individuell zusammengesetzte Reisegruppen, die bis zu einem bestimmten Optionstermin fest gebucht werden, z.B. Leserreisen.

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